Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Ferienvermietung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Ferienvermietung der Soltau & Stech GbR

  1. Leistungsanbieter, nachfolgend Vermieter genannt: Soltau & Stech GbR, Sterndamm 40, 12487 Berlin, info@villa-concordia-binz.de
  2. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen: Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
  3. Nebenkosten: Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten.
  4. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen: Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter bekannt zu geben. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
  5. Sorgfältiger Gebrauch: Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Weitere Personen oder Untermieter sind nicht erlaubt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitreisenden den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder ein Mitreisender im erheblichen Maße gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen oder eine Zusatzgebühr erheben.
  6. Parkplatz: Falls ein Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist, entspricht er den aktuellen Bauvorschriften. Weitere besondere Eigenschaften werden nicht zugesichert. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung, wenn ein Fahrzeug auf Grund der Größe nicht auf den Stellplatz passt.
  7. Rückgabe des Mietobjektes: Bei Abreise ist das Mietobjekt "besenrein" zu hinterlassen, insbesondere ist Geschirr zu spülen und Müll zu entsorgen. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter zahlungspflichtig.
  8. Annullierung: Eine Annullierung oder Kündigung des Mietvertrages bedarf der schriftlichen Kündigung und muss per Post zugestellt werden. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

    1. bis 65 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
    2. bis 45 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
    3. bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
    4. bis 20 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
    5. später als 20 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
    Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften für den Mietzins. Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
  9. Höhere Gewalt usw.: Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt unter Ausschluss von Ersatzforderungen anzubieten. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der gezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil unter Ausschluss weiterer Ansprüche rückvergütet.
  10. Haftung: Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservierung und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den Mietzins beschränkt. Für Versäumnisse seitens des Mieters oder seiner Mitbewohner, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt, Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten ist die Haftung ausgeschlossen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.
  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

Berlin den 05.09.2012, Soltau & Stech GbR